Sonntag

Gesetzliche Änderungen 2017

Das ist ab 1. Januar 2017 neu

Neues Jahr, neue Steuersätze, neue Pflegegrade – wir erklären Ihnen, was das Jahr 2017 durch gesetzliche Änderungen finanziell Rentnern, Beziehern von Grundsicherung und Pflegebedürftigen bringen kann.

Neue Regeln für die Rente

Eintrittsalter

Schon seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für den Renteneintritt. Das heißt für diejenigen, die 1952 geboren sind und dieses Jahr in Rente gehen, dass sie sechs Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten müssen. Nur dann gibt es die Rente ohne Abschlag.

Steuern

2017 steht eine höhere Steuerbelastung für Rentner an, die dieses Jahr in den Ruhestand gehen. Sie müssen 74 Prozent ihrer Bruttojahresrente versteuern, der Rest ist steuerfrei. Bisher war der steuerfreie Anteil höher. Für alle, die bereits vor 2017 in Rente gegangen sind, gelten weiterhin die günstigeren Sätze. Der Steuersatz für die Rente wird seit einiger Zeit schrittweise angehoben. Ab dem Jahr 2040 werden alle Rentner ihre komplette Rente versteuern müssen.

Als Rentner arbeiten

Wer eine Regelaltersrente bezieht und weiterarbeitet, darf weiter Rentenbeiträge zahlen. Damit erhöht er seinen Rentenanspruch. So kann man die Rente um bis zu 9 Prozent jährlich steigern. Auch gut: Die Beiträge des Arbeitgebers zu Arbeitslosenversicherung entfallen für fünf Jahre.

Keinen Zwang zur vorgezogenen Rente

Bisher war es so, dass man zum vorgezogenen Eintritt in die Rente verpflichtet wurde, wenn man Leistungen aus der Grundsicherung für Erwerbstätige bezog. Das führte dann zu einem Rentenabschlag. Diese Verpflichtung besteht nun nicht mehr, wenn die Rente durch den vorgezogenen Ruhestand so niedrig würde, dass man bedürftig würde, also einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätte.


Sozialleistungen und Grundsicherung

Hartz IV

Das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe steigen. Alleinstehende erhalten statt 404 Euro im Monat nun 409 Euro. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren wird um 21 Euro angehoben. Sie erhalten 291 Euro statt bisher 270 Euro. Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher ist als bisher angenommen.





Leistungen für EU-Ausländer

In den ersten fünf Jahren ihres Aufenthaltes in Deutschland stehen Bürgern aus anderen EU-Staaten keine Sozialleistungen zu. Das gilt für alle, die nicht in Deutschland erwerbstätig oder selbstständig sind oder einen Anspruch auf Grundsicherung aus vorheriger Arbeit haben. Bis zur Ausreise können sie eine einmalige Überbrückungsleistung für einen Monat bekommen.

Neues Begutachtungssystem in der Pflege

Höhere Leistungen möglich

Das neue Begutachtungssystem soll den tatsächlichen Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen besser erfassen. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird zudem neu definiert: Um zu beurteilen, wie viel Unterstützung jemand tatsächlich braucht, orientieren sich die Gutachter nun am Grad der Selbstständigkeit. Das gilt sowohl für geistig als auch für körperlich beeinträchtigte Personen. Für viele ergeben sich daraus höhere Leistungen. So wird es zum Beispiel leichter, überhaupt einen Pflegegrad zu bekommen. Diejenigen, denen es noch vergleichsweise gut ging, die aber trotzdem ab und zu Hilfe benötigten, gingen bisher leer aus. Nun können sie den Pflegegrad 1 erreichen.

Kommunen stärker einbezogen

Das Pflegestärkungsgesetz soll den Kommunen eine aktive Rolle bei der Beratung und Hilfe geben. Sie übernehmen die Beratung der Pflegekassen. Die Gemeinden können die Versorgung und die Struktur der Pflege vor Ort besser mitplanen. Ein Nebeneffekt ist, dass die häuslichen Pflegedienste strenger kontrolliert werden. Die Abrechnungen bei häuslicher Krankenpflege werden unter die Lupe genommen. Außerdem wird geprüft, ob die Pflegekräfte eine ortsübliche Vergütung erhalten.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Steuerberater, die Familienkasse oder Krankenkasse nicht ersetzen.

Zuletzt aktualisiert am Januar 2017