Das Einlagensicherungsgesetz, mit dem die harmonisierten Vorgaben der überarbeiteten europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurden, ist am 3. Juli 2015 in Kraft getreten. Das neue Einlagensicherungsgesetz ersetzt für die Einlagensicherung das im Jahr 1998 in Kraft getretene Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das der damaligen gemeinsamen Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie sowie der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie diente. Ausgehend von der bisherigen Rechtslage werden die neuen Harmonisierungsvorgaben sowie deren Umsetzung in Deutschland vorgestellt. Das seit 1998 errichtete System der gesetzlichen Einlegerentschädigung für private und öffentlich-rechtliche Institute wird fortgeführt. Maßgebliche Änderungen ergeben sich für die institutssichernden Einrichtungen des deutschen Bankgewerbes. Insgesamt wird das Schutzniveau für die Einleger weiter verbessert. Die deutsche Einlagensicherung bleibt auf dieser Grundlage national verankert. Abschließend werden auch die aktuellen Pläne für eine gemeinsame Einlagensicherung auf der europäischen Ebene dargestellt und bewertet.
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